Der Notar liest nur vor…

… was juristisch Hand und Fuß hat und worüber die Mandanten beraten werden.

 




Immobilienrecht


Hauptarbeitsgebiet des Notars ist das Immobilienrecht. Hier entwirft und beurkundet er beispielsweise Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen. Ferner steht er seinen Mandanten als Berater bei Immobilienschenkungen wie etwa im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge zur Verfügung.

 

Der Notar arbeitet in allen diesen Fällen die erforderlichen Vertragstexte aus, beurkundet sie und betreut die Abwicklung für die Beteiligten. So besorgt er z.B. notwendige behördliche Genehmigungen, kümmert sich um die Löschung von Rechten im Grundbuch und schützt den Erwerber durch die Eintragung von Vormerkungen und die Verwahrung ihm anvertrauter Gelder auf Anderkonten vor ungesicherten Vorleistungen. Im Rahmen der Finanzierung von Immobilien beurkundet der Notar Grundschulden und Hypotheken.


Handels- und Gesellschaftsrecht


Wer geschäftlich aktiv werden will, steht vor der Frage, in welcher Rechtsform dies geschehen soll. Bei der Suche nach der individuell besten Lösung steht ihm der Notar zur Seite. Er erläutert die unterschiedlichen Möglichkeiten unternehmerischer Tätigkeit (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft), gestaltet die erforderlichen Verträge und veranlasst die notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister.

 

Auch nach der Gründung betreut der Notar Unternehmen in ihren laufenden rechtlichen Angelegenheiten. Das gilt insbesondere für Satzungsänderungen, die Durchführung und Beurkundung von Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Unternehmenskäufe, Börsengänge etc.

 

Als Schnittstelle zum neuen elektronischen Handels- und Unternehmensregister ist der Notar mit der neuesten Technik und dem nötigen Know How zur schnellen und sicheren Übermittlung der Anmeldedaten zum Registergericht ausgestattet.


Familienrecht


Im Familienrecht wird der Notar unter anderem bei der Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionen tätig. Insbesondere vor einer Eheschließung ist eine Beratung über das gesetzliche Eherecht und die Möglichkeiten, dieses durch Vereinbarung zwischen den Eheleuten zu gestalten, jedem künftigen Ehepaar zu empfehlen.

 

Der Notar macht dabei seine Mandanten auch auf die vielfältigen Wechselwirkungen des Familienrechts mit anderen Rechtsgebieten aufmerksam. Er erläutert beispielsweise, dass die Wahl des Güterstandes Auswirkungen auf die Erbfolge und die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Ehepartner haben kann. Auch auf haftungsrechtliche Aspekte weist er hin. Schließlich kann der Notar als neutraler Berater und Schlichter in einem etwaigen Scheidungsverfahren zwischen den Ehegatten vermitteln und so zu einer einvernehmlichen Trennung beitragen.


Erbrecht


Der erbrechtlichen Beratung durch den Notar kommt große Bedeutung zu. Dabei hat er nicht nur die steuerrechtlichen Aspekte von Testamenten und Erbverträgen im Blick, sondern vor allem zivilrechtliche und familiäre Gesichtspunkte, wie etwa die Versorgung von Angehörigen oder das Vermeiden von Streitigkeiten zwischen den Erben. Der Rat des Notars kann hier folgenschwere Fehler verhindern.

 

Praktisch wichtig ist die erbrechtliche Gestaltung bei der Weitergabe von Unternehmen an die nächste Generation. Sie vermeidet teure Erbauseinandersetzungen und sichert den Fortbestand des Unternehmens.

 

Neben der vorbereitenden erbrechtlichen Beratung steht der Notar auch bei der Regelung von Nachlassangelegenheiten zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für Anträge auf Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen sowie die Durchführung von Erbauseinandersetzungen.


Stiftungsrecht


Stiftungen haben sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Instrument der Nachfolgeplanung entwickelt. Sie werden oftmals als Instrument der Vermögenssicherung im Interesse einer Familie oder eines Unternehmens gewünscht. Dies gilt insbesondere bei Vorhandensein von Abkömmlingen, die zur Unternehmensführung ungeeignet erscheinen. Typischerweise finden Stiftungen aber Einsatz, wenn es um die Verwirklichung gemeinnütziger Zielvorstellungen geht.

 

Auch im Stiftungsrecht steht der Notar als fachkundiger und unabhängiger Berater zur Verfügung. Er unterstützt bei der Satzungsgestaltung und zeigt gleichzeitig die Grenzen des Rechtsinstitutes auf. Darüber hinaus hilft er bei der Lösung der vielfältigen weiteren erb- und steuerrechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Errichtung einer Stiftung auftauchen können.


Vorsorgevollmachten


Niemand ist vor Unheil geschützt. Ein Unfall, eine Operation oder eine Krankheit können jeden treffen. Schnell kann man in die Lage geraten, nicht mehr aus eigener Kraft handeln zu können. Auch Ehepartner und Verwandte sind in einer solchen Situation nicht automatisch befugt, rechtlich wirksame Entscheidungen für den anderen zu fällen.

 

Der Notar steht für die Abfassung von Vollmachten für den Vorsorge- und Betreuungsfall zur Verfügung. Er zeigt seinen Mandanten, wie durch die Auswahl eines Bevollmächtigten die staatliche Anordnung von Betreuungsmaßnahmen verhindert werden kann. Gleichzeitig berät er darüber, wie dem Bevollmächtigten Richtlinien für dessen Tätigkeiten vorgegeben werden können, z.B. durch eine sogenannte Patientenverfügung.


Internationales Recht


Die Internationalisierung des Wirtschaftslebens macht eine Rechtsberatung erforderlich, die über die Grenzen der deutschen Rechtsordnung herausblickt. Zunehmend sind bei Vertragsabschlüssen Gesellschaften ausländischer Staaten beteiligt. Das kann zu schwierigen Rechtsproblemen führen. So ist manchmal bereits zweifelhaft, ob eine ausländische Gesellschaft als solche wirklich existent ist und ob die für sie auftretenden Personen tatsächlich für sie handeln können.

 

Auch im privaten Bereich macht sich die Internationalisierung bemerkbar. Bei vielen gemischtnationalen Ehen stellt sich die Frage, nach welchem Recht die Ehewirkungen und Scheidungsfolgen zu beurteilen sind. Ferner nehmen internationale Erbfälle zu. Viele Deutsche verfügen über Vermögen im Ausland, umgekehrt haben viele Ausländer Wohnsitz und Eigentum in Deutschland. Im Erbfall muss hier geklärt werden, nach welcher Rechtsordnung das Vermögen übergeht. Der Notar berät Fälle mit Auslandsbezug und hilft bei der Gestaltung sachgerechter Lösungen.


Treuhandtätigkeiten


Als unparteiischer rechtlicher Berater ist der Notar zur Übernahme von Treuhandtätigkeiten prädestiniert. Im Rahmen von Grundstücksgeschäften und Unternehmenstransaktionen verwahrt er Gelder, Wertpapiere und sonstige Wertgegenstände für die Vertragsbeteiligten.

 

Durch die Hinterlegung z.B. des Kaufpreises für ein Grundstück auf einem Notaranderkonto erhält der Verkäufer die Gewissheit, bei Erfüllung seiner Lieferpflicht den Kaufpreis zu erhalten. Der Käufer hingegen kann sich darauf verlassen, dass sein Geld an den Verkäufer nur ausgezahlt wird, wenn der Verkäufer ihm das Eigentum am Kaufgegenstand verschafft.


Sonstige Rechtsgebiete


Als qualifizierter Jurist steht der Notar auch in anderen Rechtsgebieten als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Anforderungen, die dabei an ihn gestellt werden, sind vielfältig und unterliegen ständigem Wandel. Spielten früher beim Notar Wechselproteste noch eine große Rolle, steht der Beruf des Notars heute bereits ganz im Zeichen moderner Technologien..

 

So erteilen Notare bereits Signaturzertifikate als Unterschriften für den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Handelsregister und können bald auch virtuelle Hauptversammlungen begleiten.


Was macht ein Notar

Über das Aufgabengebiet eines Notars herrscht häufig Unwissenheit vor.

Die Tätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Kernbereiche:

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Beratung, Betreuung und Streitschlichten


Die Tätigkeit des Notars wird häufig nur mit dem Verlesen von Verträgen in Zusammenhang gebracht. Doch sie geht weit darüber hinaus. So berät der Notar Käufer und Verkäufer, Gesellschaftsgründer, angehende Eheleute oder die Testierenden individuell über die wichtigsten zu regelnden Faktoren, er entwirft für sie Kauf-, Gesellschafts- oder Eheverträge, gestaltet Vollmachten, Testamente, Erbverträge und Erbscheinsanträge und beurkundet anschließend den Willen der Mandanten.

 

Mindestens ebenso wichtig ist das, was anschließend passiert: Die Abwicklung der notariellen Urkunde. Hier übernehmen der Notar und seine Mitarbeiter alles, was lästig ist. Die Einholung von Zustimmungserklärungen, die Einhaltung von Mitteilungspflichten, die Überwachung von Kaufpreiszahlung, die rechtzeitige Einreichung von Anträgen an Grundbuchämter oder Handelsregister, die Ausfertigung der Verträge, die Registrierung von Vorsorgevollmachten im Zentralen Vorsorgeregister, die Verbringung von Testamenten in die amtliche Verwahrung und vieles mehr. Diese Arbeit kostet viel Zeit und bedarf großer Sorgfalt, wird jedoch, weil sie im Stillen und nach der Beurkundung geschieht, oft nicht wahrgenommen. Das ist die Krux der Arbeit des Notars: Je besser er arbeitet, desto weniger merkt man davon.

 

Immer wichtiger wird in der notariellen Tätigkeit auch die Streitschlichtung. Kein Vertrag kann alle Eventualitäten des Lebens berücksichtigen. Gerade im Nachbarschaftsrecht, unter Gesellschaftern oder insbesondere unter Erben kommt es oft zum Streit, der, wenn er erst einmal die Gerichte erreicht, Jahre dauern und ehemals gute Beziehungen und Freundschaften endgültig zerstören kann. Hier empfiehlt sich der frühe Gang zum Notar, der als unparteiischer Rechtsexperte (anders als der Rechtsanwalt, der seinen Mandanten einseitig gegen die Interessen des anderen vertreten muss) die schnellste Instanz ist, eine Einigung herbeizuführen, die zudem in eine vollstreckbare notarielle Urkunde gegossen werden kann. Der teure und langwierige Gang zu Gericht wird so überflüssig.


Die Beurkundung


Das Kernstück der Arbeit des Notars ist die Beurkundung von Willenserklärungen, also das Verlesen und Unterzeichnen von Verträgen oder Testamenten, Erklärungen und eidesstattlichen Versicherungen. Obgleich ihr der Entwurf der Urkunde und die Beratung vorausgegangen sind und vielfältige Abwicklungsarbeiten folgen, steht die Beurkundung im Mittelpunkt der notariellen Tätigkeit. Hier ist der Zeitpunkt, in dem letzte Fragen angesprochen und noch offene Regelungslücken (etwa der Zeitpunkt der Übergabe einer Wohnung) geschlossen werden, obwohl es natürlich besser ist, wenn alle relevanten Fragen bereits vorher geklärt sind.

 

Die notarielle Urkunde genießt einen ganz besonderen Status, der weit über den privat geschlossenen Vertrag hinausgeht. Der Inhalt ist von einem spezialisierten Juristen entworfen worden, über den Vertragsschluss, seinen Zeitpunkt, die Identität und die Geschäftsfähigkeit der Unterzeichnenden gibt es keinen Zweifel. Irrtümer werden so praktisch ausgeschlossen, es herrscht Rechtssicherheit. Zudem kann sich ein Schuldner in der Urkunde der "sofortigen Zwangsvollstreckung" unterwerfen. Dies klingt schlimmer als es ist und geschieht regelmäßig bei der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken für Banken zur Finanzierung des Kaufpreises einer Immobilie. Die Unterwerfung bedeutet, dass der Gläubiger (etwa die Bank) im Falle der Nichtzahlung der Darlehensraten unmittelbar den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung von Gegenständen beauftragen oder die Zwangsversteigerung des Grundstücks veranlassen darf. Ein teures Gerichtsverfahren, dessen Kosten der Schuldner außerdem zu tragen hätte, entfällt somit. Damit steht die notarielle Urkunde auf einer Stufe mit dem gerichtlichen Urteil.

 

Auch ein notarielles Testament erspart im Normalfall die Durchführung des kostspieligen und zeitraubenden Erbscheinsverfahrens, eine notarielle Vorsorgevollmacht erlaubt sogar die Aufnahme von Darlehen (etwa zur Sanierung des Familienheims) und die Verfügung über Immobilien. Im Bereich der Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und beim Grundstückskauf ist die Beteiligung des Notars Pflicht, bei der Gründung von Personengesellschaften (z.B. KG, OHG) kann sie späteren Streit vermeiden helfen.


Die Beglaubigung


Eine weitere wichtige Tätigkeit des Notars ist die Beglaubigung von Tatsachen, z.B. von Unterschriften. So müssen beispielsweise alle Anmeldungen zum Handelsregister und alle Bewilligungen zum Grundbuch "notariell beglaubigt" sein, um die Richtigkeit dieser Register zu garantieren. Das heißt, der Notar hat sich über die Identität des Unterschreibenden versichert (entweder durch amtlichen Lichtbildausweis oder weil dieser persönlich bekannt ist) und bezeugt, dass dieser vor ihm unterschrieben oder die bereits vorher vollzogene Unterschrift als eigene anerkannt hat. Manchmal wird das Dokument bereits fertig mitgebracht.

 

Gerade im Handelsrecht und im Grundstücksrecht entwirft der Notar die Anmeldungen und Bewilligungen jedoch meist selbst und berät die Mandanten umfassend über die damit verbundenen Folgen und die mit einzureichenden Dokumente. Es ist der Ausnahmefall, dass der Notar einfach nur die Unterschrift entgegennimmt.

 

Neben Unterschriften beglaubigt der Notar auch häufig Abschriften. Eine beglaubigte Abschrift hat jedoch nicht die gleiche Aussagekraft wie das Original (das beim Notar Urschrift heißt) oder eine Ausfertigung davon (dies ist eine Zweitschrift der notariellen Urkunde, die die gleiche Wirkung hat wie das Original). Die beglaubigte Abschrift einer Vollmacht besagt beispielsweise nur, dass der Unterzeichner im Zeitpunkt der Beglaubigung im Besitz der Vollmachtsurkunde war. Dies genügt für die Rechtswirksamkeit eines zu diesem Zeitpunkt geschlossenen Vertrages. Da die Vollmacht schon am nächsten Tag widerrufen worden sein kann, ist die beglaubigte Abschrift der Vollmacht nach einigen Tagen bereits nichts mehr wert und kann für einen erneuten Vertragsschluss nicht mehr verwendet werden. Deshalb ist es so wichtig, dass Vollmachten entweder im Original oder aber in Ausfertigung mitgebracht werden.

 

Die einfache Kopie schließlich hat keinerlei Rechtsmacht. Sie dient lediglich der Information der Parteien über das notarielle Geschäft und wird in den Akten abgeheftet.